Allerhöchster Erlaß vom 23. Oktober 1856., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde-Chaussee von Eschbach nach Roesrath im Kreise Mühlheim, Regierungsbezirks Cöln, mit einer Zweigstraße von Roesrath nach Höheberg.