Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Juni 1835., über die Bestrafung eines Verbrechers, welcher wegen früherer Verbrechen bereits zu einer Lebenswierigen Freiheitsstrafe verurtheilt ist.

Berlin, 20sten Juni 1835. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1618).
* Prügelstrafe in Preußen. Erneute Straffälligkeit entlassener führte zu Züchtigung, Einzelhaft und Entziehung von Erleichterungen. Ebenso kam körperliche Züchtigung usw. bei öffentlicher Zwangsarbeit zur Anwendung.

12,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 149691