Berlin, 20sten Juni 1835. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1618).
* Prügelstrafe in Preußen. Erneute Straffälligkeit entlassener führte zu Züchtigung, Einzelhaft und Entziehung von Erleichterungen. Ebenso kam körperliche Züchtigung usw. bei öffentlicher Zwangsarbeit zur Anwendung.
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