Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten September 1815., betreffend die Festsetzung: in welchem Fall die den vormaligen Inhabern von Präbenden bewilligte Abfindung auch außerhalb des Landes verzehrt werden dürfte.

Paris, den 17ten September 1815. 2 Blatt mit je einer halben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 306).
* Wegen Leistungsempfänger der Pfründe. Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 161671


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!