Wilfried Melchior Antiquariat

Allerhöchste Kabinetsorder vom 17ten September 1815., betreffend die Festsetzung: in welchem Fall die den vormaligen Inhabern von Präbenden bewilligte Abfindung auch außerhalb des Landes verzehrt werden dürfte.

Paris, den 17ten September 1815. 2 Blatt mit je einer halben Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 306).
* Wegen Leistungsempfänger der Pfründe. Für Preußen, der König befand sich zur Zeit der Veröffentlichung in Paris.

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