Allerhöchste Kabinetsorder vom 16ten Mai 1830., über die Rechtsverhältnisse der Mennoniten in den westlichen Provinzen und Brandenburg, in Beziehung auf ihre Militairpflicht.

Berlin, den 16ten Mai 1830. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung (Gesetzslg., No. 1249).
* Sieben Punkte mit Unterpunkten für mennonitische Familien. "Die Quäker oder sogenannten Separatistetn werden, wie die Mennoniten, behandelt". Interessant, daß eine Ansiedlung und Aufnahme neuer Mitglieder "beider Sekten" nicht erlaubt war. - Militärpflicht, Wehrpflicht.

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