Allerhöchster Erlaß vom 15. August 1853., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrecht etc. zum chausseemäßigen Ausbau der Straße von der Posen-Cüstriner Kunststraße bei Gorzyn im Kreise Birnbaum über Betsche und Meseritz bis an die Grenze des Frankfurter Regierungsbezirks in der Richtung auf Zielenzig.

Berlin 1853. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 3842).
* Zu Betsche nennt Wikip.: "Die zuvor geistliche Besitzung Betsche ging [1793] an den Generalleutnant Fürst von Hohenlohe-Ingelfingen, der diese nun mittlerweile als klassisches Rittergut firmiert an den Politiker Baron Rudolf Hiller von Gaertringen weitergab".

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