Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Februar 1839., betreffend die Gebühren- und Stempelfreiheit der Verhandlungen über gerichtliche Disposition und Auszahlung der für Aufhebung der gewerblichen und persönlichen Abgaben und Leistungen in den Mediatstädten der Provinz Posen festgesetzten Entschädigungs-Renten.

Berlin, den 14. Februar 1839. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1991).
* Betrifft die Städte in der Provinz Posen.

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