Allerhöchste Kabinetsorder vom 14. Februar 1839., betreffend die Gebühren- und Stempelfreiheit der Verhandlungen über gerichtliche Disposition und Auszahlung der für Aufhebung der gewerblichen und persönlichen Abgaben und Leistungen in den Mediatstädten der Provinz Posen festgesetzten Entschädigungs-Renten.
Berlin, den 14. Februar 1839. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1991). * Betrifft die Städte in der Provinz Posen.