Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch-französischen Handelsabkommens.

Vom 15. Mai 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (RGBl. II, Nr. 26).
* Zweisprachige Note von André Francois-Poncet und Freiherr von Neurath.

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