Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Vereinbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer des deutsch-französischen Handelsabkommens.
Vom 15. Mai 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (RGBl. II, Nr. 26). * Zweisprachige Note von André Francois-Poncet und Freiherr von Neurath.