Verordnung des Führers und Reichskanzlers über die Anbringung des Ehrenkreuzes für Frontkämpfer an den Fahnen und Standarten des alten Heeres und der alten Marine.

Berlin, den 17. Dezember 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1935. S. 1-12. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 1). - Sehr guter Zustand. - Eingeschränkte Liefermöglichkeit beachten.
* Die genannte Verordnung (gedrcukt unterzeichnet durch Hitler, Blomberg und Frick( auf den ersten beiden Seiten, es folgt eine Verordnung mit der Veröffentlichung des Deutsch-Dänischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr (Unterzeichner B. von Bülow und dänischer Gesandter Herluf Zahle), sowie mit dem meisten Umfang eine Berichtigung zum Handels-, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich über den Warenverkehr. Vom 5. Januar 1935 (Reichsminister des Innern. Im Auftrag Fabricius).

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