Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Sachsen-Weimar-Eisenach, betreffend die Zoll- und Handelsverhältnisse, imgleichen die Besteuerung der inneren Erzeugnisse in den Großherzoglichen Aemtern Allstedt und Oldisleben.