Schutz gegen die Beschädigungen und Zerstörungen in den Waldungen betreffend.

Karlsruhe, den 8. Juni 1849.
[Offenburg, Druck Otteni] 1849. S. 27-28 (1 Blatt). Gr.-8° (24,5 cm). (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., 9). - Komplette Einzelnummer. - Leicht gebräunt bzw. stockfl.
* Zum Schutz der Waldeigentümer, notfalls "den Schutz der Bürgerwehr auszurufen" nennt im Namen "Die provisorische Regierung. Ministerium des Innern. L. Brentano". - Daran anschließend noch eine Bekanntgabe "Die bürgerlichen Rechte der Israeliten betreffend", daß deren "Rechte nicht beschränkt wird, abgeändret ist; so können forthin auch Israeliten zu Bürgermeistern und Gemeinderäthen erwählt werden".

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