Ordnung und Instruction.

Welcher Massen sich hinfüro alle verrechnete Amptleuth im Herzogthumb Würtemberg / mit Verleihung und Einsammlung der Zehend / und aller anderer theilbarn Früchten halten / und ein bessere Ordnung anstellen sollen / etc. Mit großer Holzschnitt-Titelvignette (württ. Wappen).
Stuttgart, Johann Weyrich Rößlin 1669. Titel, 56 S. Kl.-Folio (ca. 29,0 x 17,5 cm). Fadenheftung ohne Einband. - Titel gebräunt, Titelblattkante von alter Hand rückseitig mit schmalen Papierstreifen incl. kleinen Pergamentstreifen als Griffregister anmontiert, Titelblattunterkante mit kleinen Ausriss folienverstärkt, Titelblattoberkante links mit restauratorisch angebrachten Abriß.
* In Stuttgart durch Herzog Eberhard von Württemberg 1640 bis 1644 erlassene Verordnungen für den Zehnten auf Früchte (Getreide etc.). Ein dekoratives Stück. Kapitel: Einheimsung der Zehenden und Landgarben, Aufbinden der Garben, Hagelschaden, Zehentstroh, "Heu-Embd" u. a.

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