Die weltliche Feier der Sonn- und Feiertage, inbesondere den Betrieb des Mühlengewerbes betreffend.

Freiburg, den 12. Juli 1853.
Freiburg, Friedrich Wagner 1853. S. 57-58 (1 Blatt) Gr.-8°. (Verordnungsblatt, 20).
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