Die Aufnahme von Zöglingen in die Stulzische Waisenanstalt in Lichtenthal betr.

Freiburg den 17. Mai 1844.
Freiburg, Gebr. Groos 1844. S. 37-40 (2 Blatt). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., 10). - Komplette Einzelnummer.
Enthält auf zwei Textseiten diese Bekanntmachung, mit dem Frage-Bogen für das Gesuch um Aufnahme in dieses Waisenhaus von Stulz zu Lichtental bei Baden-Baden. Daran anschließend in dieser Ausgabe über mehr als eine volle Textseite die "Belehrung über das Verfahren vor und bei der Beerdigung von Menschen, welche an den Pocken gestorben sind" (Karlsruhe den 8. Mai 1844. Sanitäts-Commission. Dr. Teuffel) "An sämmtliche Physikate".

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