Brücken-Ordnung für die Rheinschiffbrücke zwischen Mannheim und Ludwigshafen.

Karlsruhe, Gutsch 1867. S. 15-18. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Großherzogl. Bad. Central-Verordnungsbl. f. d. Jahr 1867. Nr. 4). - Stockflecken.
* Auch für Flöße, der "Überfahrt mit Nähen und Nachen" sind drei Paragraphen gewidmet. - Großherzogtum Baden.

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