Quartierleistungs-Gesetz vom 25. Juni 1868 - Naturalleistungs-Gesetz vom 13. Februar 1875.

Mit den dazu gehörigen Deutschen und Württebergischen Vollzugsvorschriften, einem Anhang, betreffend die vorschußweise Bezahlung von Marschgebührnissen an einberufene Heerespflichtige durch die Gemeinden. (Vorwort Oberregierungsrat Rüdinger).
Stuttgart, Kohlhammer 1878. VIII, 159 S. Marmor. Halbleinen d. Zt.
Instruktionen für Quartier, Fourage, Marschverpflegung usw., welche den Gemeinden auferlegt und dann entschädigt wurde.

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