"In Gemäßheit der allerhöchsten Verordnung solle alles in den Königlichen Staaten befindliche Königliche Militär...an Brod und Fourage...verpflegt werden".

Stuttgart, 4. Februar 1807. Doppelblatt (3 ungez. S. Text und 1 S. weiß). Folio. Weißer Papieroberrand gebräunt.
* Aufstellung der Rationen für "Militär, Generalität, Garden sowohl zu Fuß als zu Pferd, Feld-Regimenter und Land-Bataillons" entsprechend "Friedensfuß" oder "Feldfuß" und Offiziers-, Cavallerie- und Zug-Rationen, zunächst aber "wegen des zu Stuttgart, Ludwigsburg und auf der Veste Asperg garnisonirenden Militärs" Lieferungen für dorthin zu machen sind, unter Wahl ob der Gegenwert bezahlt ("zur Stadt- und Amtspfleg Ludwigsburg") wird, oder "von dem Brod, Becken-Obermeister Fischer und Schönleber zu Ludwigsburg" von beizuschaffenden Mehl genannte Brotmengen durch den Fourage-Entreprenneur Christoph Bieber von Ludwigsburg liefern.

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