Gesetz über die Verpflichtung zum Kriegsdienste im Königreich Württemberg vom 22. Mai 1843, nebst der Instruction zu Vollziehung dieses Gesetzes vom 30. Dezember 1843 und einer Zusammenstellung der, den Gemeindebehörden in Rekrutirungssachen obliegenden Geschäfte. nebst der Vollziehungs-Instruktion, einem alphabet. Sachregister, und einer Belehrung der Gemeindebehörden über die ihnen in Bezug auf die Rekrutierung obliegenden Geschäfte.

Hand-Ausgabe mit Inhaltsverzeichniß und ausführliches Sachregister.
Stuttgart, Metzler 1844. IV, 150 S., 1 Bl. Einfacher Halblederband d. Zt. (Deckel etwas berieben). - Titelecke alt gestempelt ("Schultheissenamt Spesshart", d. i. Speßhardt bei Altburg, heute Calw). - Nicht in Heyd.
Jährliche Aushebung, Freiwillige, Landwehrpflicht, Stellvertretung, Ungehorsam usw.

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