Landauer, Friedrich (Hrsg.)

Das Gesetz betreffend die Vertretung der katholischen Pfarrgemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten vom 14. Juni 1887.

Mit einer Einleitung und Erläuterungen. Nebst einem Anhang enthaltend: 1. Die Art. 32-49 des Gesetzes, betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten vom 14. Juni 1887 mit Erläuterungen von Rechtsanwalt Dr. jur. von Göz, Vizepräsidenten der Kammer der Abgeordneten. 2. Das Gesetz, betreffend das Verhältnis der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862. 3. Die staatlichen und kirchlichen Ausführungsverfügungen.
Ellwangen, Heß 1890. IV, 564 S. Kl.-8°. Halbleinen d. Zt. (Deckel stärker berieben). - Vorsatz mit Namenszug (von M. Jaumann, [der Name erinnert an Ignaz von Jaumann aus Rottenburg], Titelblattecke mit feiner Numerierung. - Beiliegt: Zeitungsseite (Deutsches Volksblatt, 1905, über "Die Novelle zu den Kirchengesetzen von 1887" und 3 Blatt mit fünf Seiten der Bekanntgabe von katholischen Gesetzesänderungen (aus uns unbekannter Periodica um 1860, Seiten 51 f.), sowie ein Blatt mit zwei Seiten handschriftliche Aufschriebe von Jaumann zum Religionsedikt 1803 (für Neuwürttemberg) und 1805 (Allgemeines).
* Standardwerk zur Verwaltung der Kirchengemeinde der Katholiken im Königreich Württemberg. Mit ausführlicher Angabe von Quellen zur Entstehung dieses Gesetzes. Betreffend katholische Kirche, Organe der Pfarrgemeinde, Dekanate, Vermögensverwaltung, Rechnungswesen usw. - Friedrich Landauer "Landgerichtsrat, Mitglied der Abgeordnetenkammer" (Titel, Ulm 1841 - Ellwangen 1903).

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