Von den Grafens von Hohenlohe.

Separatum von Cap. IV in Buch IX. [Von denen unmittelbahren Grafen des Teutschen Reichs. Die Fränckische Banck. Aus: Staats-Beschreibung. 1721]. Mit gestoch. Wappentafel.
5 Blatt (S. 172-180) und Tafel. Kl.-8°. Rückenstreifenheftung. - Letztes Blatt als Kopie.
Auf dem Kupferstich das Wappen ("Hohenloh").

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