Die Regulierung der Brodtaxe bertreffend.

Samstag den 14. November 1846.
Offenburg, Otteni 1846. S. (97)-123 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., Nro. 20).
* "Die Polizeibehörde hat die Bestimmung der Brodtaxe den Zweck, denjenigen Preis dieses nothwendigsten Nahrungsmittels aufzufinden und festzusetzen, welcher unter Berücksichtigung des dem Bäcker gebührenden Gewerbsgewinnes, dem jeweiligen Preise der Brodfrüchte angemessen ist. Um aber diesen Preis richtig ermitteln zu können, muß die Polizeibehörde zunächst möglichst genaue Kenntniß haben, was die Frucht an Mehl und Kleinen ergibt und wie viel Mehl zu einer gewissen Menge Brodes erforderlich ist. Zu diesem Behufe wurden seit vielen Jahren Mahl- und Backproben von verschiedenen Localpolizeibehörden vorgenommen und auf die Ergebnisse derselben die Brodtaxe berechnet" (Einleitung). I. Kapitel: "Mahlproben" (Waizen. Kernen. Korn (Roggen)) mit verschiedenen Mischungen sind aufgelistet (Muster und Verstaubung). - Vollmehl, Schwarzmehl, Nachmehl oder Streumehl, Kleien. Angaben von Schwingmehl pro Malter, Fruchtpreise, Mehlpreise. II. Kapitel: Backproben. III. Gewerbsverdienst. IV. Berechnung der Brodpreise ("Wecke. Weißbrödchen. Halbweißbrödchen und Schwarzbrod"). V. Mehl-Mischung (Stahl) des Weiß-, Halbweiß- und Schwarzbrodes". Festgesetzte Brotpreise für die Ämter Rastatt. Kork. Achern, Baden, Bühl, Gernsbach, Lahr, Rheinbischofsheim und Pforzheim. Karlsruhe, Durlach und Ettlingen. Gegenbach, Haslach, Oberkirch, Offenburg und Wolfach. Eppingen und Pforzheim. Beilagen: Erläuterungen. Tabellen zur Bestimmung der Taxe von Korn- oder Roggenbrod, Wecken und Weißbrödchen, Halbweißbrod, Schwarzbord, Backproben. - Stichworte: Brot und Backwaren, Geschichte der Bäckerei, Müllerei.

25,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 176557


Sachgebiete
Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!