Die Bestimmung der Uebergabestationen der Gefangenen zwischen Bayern und Baden betreffend.

Rastatt, den 31. Jänner 1845.
[Offenburg, Druck Otteni] 1845. S. 11-14 (2 Blatt). Gr.-8° (23,5 cm). Rückenstreifenheftung. (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., 5). - Komplette Einzelnummer. - Etwas gebräunt und ein brauner Fleck, bzw. stockfl.
* Eine knappe Bekanntmachung bezüglich Übergabe von Personen zur Abschiebung ("Schüblinge") durch Gendarme, welche dann in Kandel und Ludwigshafen in der angrenzenden bayerischen Pfalz vorgesehen war.

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