Die Aufstellung und Führung der Lagerbücher betr.

Landesherrliche Verordnung. Karlsruhe, den 22. Dezember 1884. Verordnungsbl. für die Großherzoglich Bad. Verwaltung des Wasser- & Straßenbau-Verwaltung.
Karlsruhe, Gutsch 1884. S. 83-96 (komplett).. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung.
* Über die Aufstellung und Führung der Lagerbücher in 35 Artikel verfasst. Beginnend "Friedrich von Gottes Gnaden Großherzog von Baden..." und abschließend "Gegeben zu Schloß Salem, den 11. September 1883" durch Friedrich als Bekanntmachung durch [Ludwig] Turban, [Wilhelm] Nokk und Dr. Kühn.

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