Schriftstück über die Ablieferungspraxis "urweltlicher Thierreste".

Handschrift von Unbekannt. Vollständig, nicht unterzeichnet.
Ohne Ortsangabe und Jahr [Stuttgart ca. 1850]. 1 Blatt mit einer Seite Text (19 Zeilen). 20,2 x 16,0 cm.
* "Wie mir Dr. Haug [Ferdinand Haug] sagte, existiert bis jetzt bei uns kein Gesetz u. keine Verordnung, welche den Finder zwingt, dieselben in das Naturalien Cabinet abzuliefern. Man kaufte deßhalb Einzelnes bald billig, bald theuer... Mit dem Eppelsheimern bestanden seither Contracte wonach früher...gezahlt wurden, später ein Bauer fürs Graben 8 Louisdor erhielt... Bei der Eigenthümlichkeit unserer Landsleute ist von deren Patriotismus oder gemeinsinnn oder wissenschaftl. Interesse...nichts zu erwarten, und da der Staat kein Recht hat...zu Nachgrabungen...so graben Sie wann und wo sie wollen und verkaufen das Gefundene, an den der am meisten bietet".

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