Verordnung, die Postes royales betr.

Separatum aus Einzelnummer der Slg. Württ. Generalreskripte. Nro. XX.
Stuttgart 1806. S. 123-126. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Zur Postkutschenzeit im Königreich Württemberg. Für die Residentstädte Stuttgart und Ludwigsburg sind Regularien genannt, sowie Stationsgebühren in einer Art Tabelle aufgeführt: Von Stuttgart nach Enzweihingen, Ludwigsburg, Waldenbuch, Plochingen und Waiblingen, sowie von Ludwigsburg nach Besigheim, Enzweihingen und Waiblingen. Daran schließt sich noch eine weitere Verordnung zur Postgeschichte bzw. Verkehrsgeschichte: "Die Abreise der mit Extra-Post ankommenden Fremden, und Die Erlaubnis-Post-Scheine betr.", sowie über Hauderer und Miethkutscher an jedem Postamt mit Ausnahme von Spazierfahrten und Reisen abseits der Postroute (mit einem Anhang in 11 Paragraphen),

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