Regierungsbl. für das König reich Württemberg.

Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 18. Februar 1851.
Stuttgart, Druck Hasselbrink 1851. S. 13-19. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Reg.-Blatt No. 3).
* Feuerwehr und Straßenverkehr - Enthält in den Bekanntmachungen vom Innenministerium eine "Verfügung, betreffend die Abänderung der Auszeichnung der bei Brandfällen mit der Leitung der Löschanstalten bauftragten Beamten und der bei Zusammenrottungen und Aufruhr der bewaffneten Macht zur Seite stehenden Civil-Commissäre" ("wenn Sie bei Nacht oder sonst im Dienst auf die Straße gerufen werden...eine gelbe Schärpe von Seide oder wollenem Stoffe in einer Schleife mit 1 1/2 Fuß langen Enden über der Schulter von der Rechten zur Linken zu tragen haben"). Desweiteren darin auch eine "Verfügung, betreffend die Gestattung des Nebeneinanderspannens von drei Pferden auf bestimmten Straßenstrecken" (dazu Details in 9 Punkten), wie auch eine 10-teilige Liste "derjenigen Staats- und Nachbarschafts-Straßen, auf welchen das Nebeneinanderspannen von drei Pferden gestattet ist" als historisches Thema Straßenausbau, zusätzliche Spur usw., hier auch "nach Backnang, Sulzbach, Groß-Oerlach und Hall", "Straße von Göppingen über Schorndorf, Welzheim, Gaildorf, Westheim nach Hall" u. a.).

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