General-Reskript, die Maas-Ordnung betreffend.

Stuttgart, den 30. Nov. 1806. Einzelnummer der Slg. Württ. Generalreskripte. Nro. XXI.
Stuttgart 1806. S. 135-146 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. - Leicht gebräunt.
* Zur Einführung einer Gleichheit der Maase in jeweiligen Paragraphen: Gattungen und Einteilung, Längemaaße, Quadrat-Messungen, Kubik-Maaß, Ehle, Getreide-Maaß, Maas für Flüssigkeiten, Gewicht, Anwendung (Fuß), Holzmeß, Heu- und Oehmd-Meß, Ehle, Häspel, Getreide, Flüssigkeiten, Kalk, Gewicht, Stroh Meßarten, Polizeianstalten zur Erhaltung der richtigen Maase (Lagerstätten in Stuttgart, Ludwigsburg, Tübingen, [Schwäbisch] Hall und Ehingen an der Donau), Pfecht-Amt, Untersuchungsmethoden, Aufsicht, Oberamtsstädte, Gewerbe, Visitationen, Wein, Reduktion. - Enthält die näheren Vorschriften. Gattungen und Einteilung der Maße in kleinere Einheiten, Quadrat-Messungen (Morgen). - "Es hat also der Scheffel 32 Vierling, oder 256 Eklein, oder 1024 Viertelein...". "Für Flüssigkeiten gibt es die Hell- oder lautere Eich, und die Trüb-Eich". Über Meßstangen der Feldmesser, Scheiterholz (Klafter etc.), Wolle (1000 Fäden ergeben einen ganzen Schneller), Stroh, über Eichmarken in den Keltern etc.

25,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 170133


Schnellkauf

Bitte geben Sie die Bestellnummer aus unserem Katalog ein.

Willkommen zurück!