Ministerialbekanntmachung vom 22. Mai 1854, den zwischen der Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'schen Regierung und der Herzogl. S. Meiningen'schen Staatsregierung unter dem 25. März 1854 abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Erstreckung der Herzogl. Meiningen'schen Forststrafgesetzgebung auf die Zillbacher Receß-Waldungen betreffend.

Meiningen 1854. 3 Blatt mit sechs Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Slg. VO. Hzt. Sa.-M., 43).
* "Wir Bernhard, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen-Meiningen etc". Betrifft die Erstreckung der Meiningischen Forststrafgesetzgebung auf die Zillbacher Receßwaldung, wegen "Zillbacher Forstentwendungen" (Sachsen-Weimar-Eisenach) von Einwohnern aus Orten der Ämter Wasungen und Sand (Sachsen-Meiningen). - Stichwort: Zillbach (Schwallungen).

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