Verordnung der Ober-Amts-Regierung zu Budissin, die Einführung vollständiger Kirchenmatrikeln bei den evangelischen Stadt- und Land-Parochieen in der Oberlausitz betreffend;

vom 28sten April 1826. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc...
Budissin, 28. April 1826. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 12, 18).
* Zu Bautzen von der Oberamtsregierung erlassene Ordnung, welche "die Besetzung der geistlichen Stellen in der Oberlausitz" neu regelte, da bisher viele Kirchenpatrone...besondere schriftliche Instructionen...Vorschriften gegeben", deren Willkür bei den Amtsverrichtungen eine Abänderung erforderte und von nun an alle Stadt- und Land-Parochien neu geregelt wurde. Unterzeichner "von Gerßdorf" (als Minister) und Ernst Friedrich Hartz (als Sekretär). Angefügt ist die "Schematische Anweiasung zum Entwurfe der Kirchenmatrikeln" (Mustervertrag), auch Tätigkeiten des Cantor, Organisten, Schulmeisters, Glöckner, Balgentreter, Totengräber. - Pfarramt, Stellenbesetzung, Adel als Kirchenpatron, Gutsdörfer.

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