Verordnung der Landesregierung, die Erläuterung einer zweifelhaften Stelle des Generalis vom 8ten Mai 1811 betreffend;

Von Gottes Gnaden, Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc.Dresden, am 14ten März 1825.
Ohne Druckvermerk 1825. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 6, 8.).
* Zur Errichtung neuer Mühlen wird ein Paragraph über "freiwillige Mahlgäste... an solchen Orten, wo eine unserer Amtsmühlen den Mahlgang ausübt" entsprechendes geregelt.

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