Mandat, die von den jungen Mannspersonen, im Bezug auf ihre Militairpflicht, zu führenden Geburtsscheine betreffend;

vom 20sten September 1826.
Dresden, 20. September 1826. 4 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 21, 33).
* Der Geburtsschein war maßgebend für den Jahrgang beim "Ziehen" (gezogen werden) für das Militär (Wehrpflicht, Registergerichte hierzu waren in Dresden und Leipzig, über die Eintragung des Signalements, Wohn- u. Aufenthaltsorte u. a. Auf der letzten Seite das Muster eines "Geburts-Schein" samt Signalement abgedruckt. - Militärgeschichte.

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