Mandat, die Vorbereitung junger Leute zur Universität betreffend; vom 4ten Juli 1829.

Wir, Anton, von Gottes Gnaden, König von Sachsen...
Dresden, ohne Druckvermerk, 4. Juli 1829. 3 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 17). - Titel etwas angestaubt.
* Allgemeine Bedingungen eine wissenschaftlichen Laufbahn (Elten sollen sich nicht "durch den Wahn, als ob gelehrte Bildung jedenfalls ein besseres Auskommen sichere, leiten lassen"), Hinweise für Rektoren und Schüler höherer Klassen, Zeugnis, Abschlussprüfungen der Schulen und andere Aufnahmevoraussetzungen "zur Inscription auf der Universität". Ausdrücklich wird auf die Maturitätsprüfung (Abitur, Reifeprüfung) hingeweisen, welche ausnahmslos Zugang zu akademischen und sonstigen Candidatenprüfungen der Universität voraussetzt. - Gemeint ist wohl die sächsische Landesuniversität zu Leipzig.

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