Mandat, die Erläuterung des 5ten §. Des mandats vom 11ten Januar 1823, die Abtrennung der Zubebehörungen von Rittergütern, oder andern bei Unserer Landesregierung zu Lehn gehenden Besitzungen betreffend;

vom 18ten Januar 1826. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen etc...
Dresden, 15. Februar 1826. 1 Blatt. Gr.-8°. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 5, 7).
* Betreffend Einwilligung der hypothekarischen Gläubiger. Unterzeichnet von Ernst Friedrich Carl Aemilius Freiherr von Werthern (als Minister) und Christian Leberecht Noßky (als Sekretär).

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