Mandat, die Erhebung der Grenzaccise von ausländischen Waaren in der Königl. Sächs. Oberlausitz betreffend,

vom 15ten April 1826. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc.
Dresden, 15. April 1826. S. 49-136. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 10, 14).
* "Auf das Gesuch der getreuen Stände Unserer Oberlausitz" zur Einfuhrsteuer die Gleichstellung mit den alten (sächsischen) Erblanden. Der Text bis Seite 60, daran folgen umfangreiche Tabellen mit Warenarten und dem Steuersatz unter der Überschrift "Grenz-Accis-Tarif für ausländische Waren". Daran schließt sich die "Generale des Geheimen Finanz-Collegii" (9 Paragraphen), und desweiteren dann die "General-Accis-Ordnung für die Königlich Sächsische Oberlausitz" (ein umfangreiches Regelwerk mit 110 Paragraphen, unterzeichnet von "Freiherr von Manteuffel" (als Minister) und Ludwig Zahn (als Sekretär). Auch hier sind endlose Tabellen mit Nennung der "Gegenstände (Waaren)" von Apotheker- und Drogerie-Waren bis zu Zuckerwaren, man staunt, was es damals schon (oder noch) gab.

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