Mandat, die Befreiung der Schüler in der zu Dresden bestehenden technischen Bildungsanstalt vom Zunftzwange betreffend; vom 17ten December 1828.

Wir, Anton, von Gottes Gnaden, König von Sachsen...
Dresden, ohne Druckvermerk, 23. Dezember 1828. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 34). - Sehr guter Zustand des 200 Jahre alten Originaldruckes.
* Befreiung für die Zöginge der Technischen Bildungsanstalt (Hochschule), damit diese "nach ihrer Entlassung aus derselben, die praktische Mechanik wirklich als Gewerbe betreiben". Genannt sind die Noten, welche dazu befugten, oder eine ein- oder zweijährige Lehrzeit mit Nachprüfung nach sich zog.

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