Mandat, das Strafgesetzbuch für die Königlich Sächsischen Truppen betreffend,

vom 4ten Februar 1822. Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen etc. Mit doppelblattgr. lithograph. Formular.
Dresden 1822. S. 21-92, 2 Bl. (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 4).
* 230 Abschnitte [Paragraphen] "wegen Bestrafung der eigentlichen Militair-Verbrechen und Vergehungen. Als Anhang ein "Reglement wegen der Kriegsgefangenen", sowie die 22 Kriegsartikel aus dem Strafgesetzbuch. Das Formular führt die Spalten Arrest (Gemeiner-, Arbeits- oder Ketten-), Strafkompagnie, ZuchthausStrafe, Eisenstrafe, Flinten-Sattel-Tragen, Körperliche Züchtigung, ("Schläge auf den Hintern", Ruthenhiebe auf den entblößten Rücken", "Spizruthen durch 200 Mann" (jeweils eine Spalte), Festungsarrest (in Grade). Unterzeichnet zu Dresden von Friedrich August (als König) und Hanns Ernst von Globig (als Minister), sowie Maximilian Günther (als Sekretär oder Schreiber). - Militär, Militärstrafgesetzbuch.

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