Mandat, das Recht zum Bierbrauen und Ausschroten, auch Verzapfen des Gebräues auf dem Lande betreffend;

vom 21sten Februar 1827.
Dresden, 1. Februar 1827. 2 Blatt. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzesslg. f. d. Königr. Sachsen, 5, 9).
* Bierbrauerei und Bierausschank in Sachsen.

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