Berlin den 5ten September 1818. S. 65-101 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 482). * Interessant zur Zollgeschichte, Bedingungen in 27 Paragraphen und anschließender tabellarischer Auflistung nach Warenarten und Gebühren. Jedoch waren die Zollbestimmungen trotz Sichtweise auf diese Verbrauchssteuer noch "in Entwicklung", aber mit der wachsenden Erkenntnis "das Bedürfniß, die Beschränkungen des freien Verkehrs zwischen den verschiedenen Provinzen des Staats selbst aufzuheben" sei. Die Abgabensätze waren noch unterschiedlich für einerseits "Preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien, Posen und Sachsen", sowie andererseits "Westphalen, Cleve, Jülich, Berg und Niederrhein".
Berlin, 25. November 1824. 14 Blatt (S. 181-208, komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 892). * Interessant die Erhebungsrolle für Zoll (Zollgebühren) mit Einteilung der Gegenstände, Waren und Güter. In der Dritten Abtheilung sind die Abgaben bei Durchfuhr [Transit] aufgeführt, dabei als IV. Abschnitt Gebühren für die Straßen 1) über Pegau und Zeitz von.... 2) über Lützen nach Eckartsberga. 3) über Langensalza und Heiligenstadt oder Teistungen. 4) über Langensalza und Lützen. 5) über Wanfried und Treffurth. 6) über Petershagen, Herford oder Vlotho, Lippspringe und zuletzt über Warburg oder Giershagen. 7) über Petershagen, über Herford oder Vlotho. 8) über Lippspringe, über Warburg oder Giershagen. 9) über Kreuznach und die Binger Brücke, oder Oberstreit oder Kirn. 10) über Kreuznach und Oberstreit oder Kirn. 11) über Oberstreit oder Kirn und über die Binger Brücke. In der Vierten Abtheilung "Von den Abgaben, welche beim Waaren-Transport auf der Elbe, der Weser...statt finden", wobei dort für die genannten Flüsse Abschnitte sind. Als Anhang dann der "Elbzoll", der "Weserzoll" (In Beverungen und in Minden für genannte Strecken).
Rominten, den 26. September 1897. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 9950). * Der Kaiser und König von Preußen Wilhelm II. hielt sich bei Unterzeichnung zu Rominten auf.