Bremen, den 26. Januar 1856. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 4489). * Weserzoll. - Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen, hielt sich bei Unterzeichnung in Bremen auf.
Vom 10ten September und ratifizirt am 22sten November 1823.
Berlin, 20. Februar 1824. 15 Blatt (S. 25-56, komplett). Gr.-8°. (Rückensteifenheftung). (Gesetzslg., No. 846). - Erstes Blatt etwas stockfl. * Weser-Schiffahrtsakte * Statuten für die Weserschiffahrt, enthaltend z. B. die Abgaben (Weserzoll), erhoben in Bremen, Dreye, Stolzenau, Minden, Erder, Rinteln, Hameln, Holzminden, Beverungen, Lauenförde und Gießelwerder. Über Schiffsladungen, Leinpfade u. a. Die Akte wurde beschlossen zu "Minden, den 10ten September 1823" und von den Staaten Preußen, Hannover, Kurhessen, Braunschweig, Lippe und Bremen durch Carl Wilhelm Koppe, Johann Friedrich Wilhelm Heiliger (für Hannover), Wilhelm Ludwig Schrader, Johann Friedrich Wilhelm Heiliger (für Braunschweig), Carl Friedrich Ferdinand Suden, Johann Friedrich Wilhelm Heiliger (für Lippe) und Friedrich Wilhelm Heineken. Als Anhang eine Münz-Valvationstabelle, Verzeichnis der Zollstätten an der Weser. Normal-Gewichts-Tabelle, das Musterformular nennt das Zollamt Minden mit einer Abgabe des Schiffer Bernhard Heinemann von Hameln (Schiff Nr. 5) auf der Fahrt von Bremen nach Carlshafen, ein weiteres Muster für das Ausstellungsamt Bremen mit dem Schiffer Hans Heinrich Meier aus Bodenwerder und die Pakete, welche er transportiert, sowie des Zollamt zu Dreye.
Berlin den 31. August 1858. S. 453-484 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 4936). * Abgedruckt ist die Weserschiffahrtsakte vom 10. September 1837 für die Weser-Uferstaaten. Die Verhandlungen wurden anfangs in Holzminden und dann in Braunschweig geführt. Abgeordnete und Bevollmächtigte waren Graf Ludwig Victor von Villers (Königreich Preußen), Friedrich Ernst Ostermeyer (Königreich Hannover), Karl Heinrich Ghustav von Wille (Kurfürstentum Hessen), Wilhelm Johann Baptist Pockels (Herzogtum Braunschweig), Ludwig Heinrich Melchior Hofmeister (Großherzogtum Oldenburg) und nochmals Graf Ludwig Victor von Willers (Fürstentum Lippe), sowie Georg Wilhelm Albers (Freie Stadt Bremen). - Westerschiffahrt. Als Schlußprotokolle zuvor sind genannt Bremen (1825), Nenndorf (1839) und Karlshafen (1842). Anhang mit Textmuster für Schiffspatent, Schifferpatent Führung Schiffe, Schifferpatent Fühurng Holzfloß, ausführlich Polizeiliche Vorschriften (Wasserverkehr Binnenschifffahrt), sowie vier Seiten Maßeinheiten der beteiligten Länder und deren Vereinheitlichung.
Schloß Babelsberg, den 19. August 1862. 2 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 5624). * Weser-Schiffahrtsakte * Statuten für die Weserschiffahrt, entsprechend einer nach dem 54. Paragraph der Akte von 1823 einzuberufenden Revisions-Kommission war in Detmold zusammengetreten. Aktualisiert wurde Gültigkeit des jeweilgen Schifferpatents in anderen Uferstaaten, sowie Art und Weise der Beschilderung der Fahrzeuge mit dem Namen. Erwähnt: Das Archiv der Weserkommission (Weseruferstaaten) war in Minden.
Berlin 1840. 3 Blatt (S. 89-93, komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2079). * Weser-Schiffahrtsakte * Statuten für die Weserschiffahrt, entsprechend einer nach dem 54. Paragraph der Akte von 1823 einzuberufenden Revisions-Kommission war diese in Nenndorf zusammengetreten. Aktualisiert wurde "Das vorschriftsmäßige Niederlassen der Fährlinien", damit das Vorbeifahren der Schiffe ohne Zeitverlust erfolgen konnte, mit Einzelheiten wie Sonnenaufgang, Sonnenuntergang, Fähren quer im Strom stehen lassen. Desweiteren Einzelheiten des Warenverkehrs. "Die nächste Revisionskommission wird sich...zu Karlshafen versammeln".