Zweiter Zusatzvertrag zu dem Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe wegen Fortführung des Rhein-Weser-Kanals durch das Fürstentum Schaumburg-Lippe vom 19. Oktober 1906//30. Oktober 1906.

Vom 13. Dezember 1920.
Berlin den 12. Mai 1921. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 12130).

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