Wassergesetz.

Vom 7. April 1913.
Berlin den 22. April 1913. S. 53-188 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11271).
* Die amtliche Veröffentlichung des preußischen Wassergesetzes, so in dem vorliegenden Druck vollständig. Beginnend mit der Definition Wasserläufe. Im Anhang (ab S. 171 sind aufgeführt die "Wasserläufe erster Ordnung" mit Bezichung und weiteren Angaben samt der der Endpunkte (z. B. Spree: Straßenbrücke bei Leibsch) und "Künstliche Wasserläufe" (Beispiel: Dahme und Wendische Spree, Rüdersdorfer Gewässer mit Endpunkt Woltersdorfer Schleuse, von Achterwehrer Schiffahrtskanal bis Werbellin-Kanal) mit den Endpunkten. - Das Wassergesetz für Preußen.

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