Wassergesetz.

Vom 7. April 1913.
Berlin, Reichsdruckerei 1913. S. 53-188 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 11271).
* Die amtliche Veröffentlichung des preußischen Wassergesetzes, so in dem vorliegenden Druck vollständig. Beginnend mit der Definition Wasserläufe. Im Anhang (ab S. 171 sind aufgeführt die "Wasserläufe erster Ordnung" mit Bezeichnung und weiteren Angaben samt der Endpunkte (z. B. Spree: Straßenbrücke bei Leibsch) und "Künstliche Wasserläufe" (Beispiel: Dahme und Wendische Spree, Rüdersdorfer Gewässer mit Endpunkt Woltersdorfer Schleuse, von Achterwehrer Schiffahrtskanal bis Werbellin-Kanal) mit den Endpunkten. - So war die Memel "von den Mündungsarmen von Gilge, Ruß, Atmath, Skirwieth, Pokallna, Gerade Ost und Wittinnis-Ost", oder galt für die Notte als "Endpunkt" Mellen-See bzw. Dahme. - Stichworte: Das Wassergesetz für Preußen, Wasserschutzgesetz für Trinkwasser u. a.

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