Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg, betreffend die Ausführung des gemeinsamen Zollsystems in den Preußischen Gebietstheilen Wolfsburg, Hehlingen, Heßlingen und Lüchtringen, imgleichen die Besteuerung innerer Erzeugnisse in diesen Gebietstheilen.