Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner Durchlaucht dem Fürsten zu Waldeck und Pyrmont, über die fernere Vereinigung des Fürstenthums Waldeck mit Preußen zu einem übereinstimmenden Zoll- und Steuersysteme. Vom 9. Januar 1838.

Berlin, 9. Januar 1838. 8 Blatt mit vier Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 1884).
* Zwischen den Bevollmächtigten Karl Ludolph Windhorn, Ludwig Hagemann und Wolrad Schumacher. - Regelt praktisch alles im Warenverkehr vom Salzverkauf im Fürstentum Waldeck, über Tabak, Wein bis zur ankommenden Post.

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