Vertrag zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe wegen Ausdehnung des Staatsvertrages vom 20. Oktober 1872. auf die Leitung der Ablösungen anderer Grundgerechtigkeiten, der Gemeinheitsteilungen und der Zusammenlegungen der Grundstücke im Fürstenthum Schaumburg-Lippe durch die Königlich Preußischen Auseinandersetzungs-Behörden.