Vertrag zwischen Preußen und Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha, betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts zu Meiningen.

Vom 7. Oktober 1878.
Berlin, den 17. Oktober 1878. 5 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8625).

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