Vertrag zwischen Preußen und Kurhessen wegen Besteuerung des Branntweins und des Runkelrübenzuckers in der Kurhessischen Grafschaft Schaumburg.

Vom 13. November 1841.
Berlin, den 13. November 1841. 2 Blatt mit drei Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., No. 2219).

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