Vertrag zwischen Preußen und Anhalt, betreffend den Anschluß des Anhaltischen Staatsgebietes an den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg.

Vom 9. Oktober 1878.
Berlin 1879. 4 Blatt mit sieben Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 8624).
* Vertrag über die Gerichtsgemeinschaft von Anhalt [Provinz Sachsen] mit Preußen. Bevollmächtigte waren Ludwig Hermann von Schelling und Johann Heinrich Bernhard Wilhelm Selkmann, sowie für Anhalt Otto Georg West. Regularien in 17 Artikel und das Schlußprotokoll. Zum Oberlandesgericht für das "Herzogthum Anhalt" wurde das OLG in Naumburg a. S. bestellt.

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